Nizzaer Klassifikationsabkommen
- Nizzaer Klassifikationsabkommen
Nịzza|er Klassifikationsabkommen,
Markenrecht: Abkommen von Nizza über die
Internationale Klassifikation von Waren und
Dienstleistungen für die
Eintragung von Marken vom 15. 6. 1957. Es handelt sich um ein Sonderabkommen der
Pariser Verbandsübereinkunft, das die Mitgliedländer zur Verwendung einer einheitlichen Klassifikation für die
Registrierung von Marken verpflichtet. Derzeit gültig ist die Genfer
Fassung vom 13. 5. 1977, zuletzt geändert am 2. 10. 1979.
Universal-Lexikon.
2012.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
gewerbliches Eigentum — gewerbliches Eigentum, im Anschluss an die Pariser Verbandsübereinkunft v. a. im internationalen Sprachgebrauch verwendete Bezeichnung für den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes; beide Begriffe decken sich sachlich. Im nationalen Bereich… … Universal-Lexikon
Pariser Verbandsübereinkunft — Pariser Verbands|übereinkunft, Abkürzung PVÜ, Pariser Übereinkunft, Pariser Unionsvertrag, am 20. 3. 1883 in Paris abgeschlossene internationale Konvention zum Schutz gewerblichem Eigentums. Die PVÜ trat am 1. 7. 1884 in Kraft und wurde seitdem … Universal-Lexikon
Wiener Klassifikation — Wiener Abkommen zur Errichtung einer internationalen Klassifikation für Bildelemente von Marken Kurztitel: Wiener Klassifikation Titel (engl.): Vienna Agreement Establishing an International Classification of the Figurative Elements of Marks… … Deutsch Wikipedia