Nizzaer Klassifikationsabkommen

Nizzaer Klassifikationsabkommen
Nịzza|er Klassifikationsabkommen,
 
Markenrecht: Abkommen von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. 6. 1957. Es handelt sich um ein Sonderabkommen der Pariser Verbandsübereinkunft, das die Mitgliedländer zur Verwendung einer einheitlichen Klassifikation für die Registrierung von Marken verpflichtet. Derzeit gültig ist die Genfer Fassung vom 13. 5. 1977, zuletzt geändert am 2. 10. 1979.

Universal-Lexikon. 2012.

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